Vermietung · 6 Minuten Lesezeit

Mietverwaltung: Leistungen und Kosten

Mietverwaltung ist Bewirtschaftung: Sie soll Mieterträge sichern, den Zustand des Objekts erhalten und den Eigentümer aus dem Tagesgeschäft nehmen.

IMMOFORB Fachredaktion Immobilienverwaltung · Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026

Leere, helle Mietwohnung in München mit Fischgrätparkett und Blick auf die Frauenkirche

Leistungen der Mietverwaltung

Der Leistungsumfang ist frei vereinbar, folgt in der Praxis aber einem klaren Kern: Mieteinzug und Forderungsmanagement, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation, Instandhaltung und Schadensbearbeitung, Wohnungsübergaben sowie die Prüfung von Mietanpassungen.

  • Mieteinzug, Mahnwesen, Kautionsverwaltung
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit Belegprüfung
  • Mietanpassung anhand des Münchner Mietspiegels
  • Wohnungsabnahme und -übergabe mit Protokoll
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern

Vergütungsmodelle

Üblich sind 4 bis 6 % der Nettokaltmiete monatlich, alternativ ein Festbetrag je Wohnung. Die Vermietung selbst wird meist separat vergütet, weil sie unregelmäßig anfällt und deutlich mehr Aufwand bedeutet als die laufende Betreuung.

Fristen, die über Geld entscheiden

Zwei Termine sind für Vermieter zentral: Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter nach § 556 Abs. 3 BGB innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Und Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unterliegen Kappungsgrenzen und Wartefristen, die in München wegen der angespannten Marktlage strenger greifen.

Was beim Eigentümer bleibt

Entscheidungen über Investitionen, Verkauf, Finanzierung und die Zustimmung zu größeren Maßnahmen bleiben beim Eigentümer. Die Verwaltung bereitet vor, holt Angebote ein und empfiehlt – entschieden wird von Ihnen.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu diesem Thema

Was kostet eine Mietverwaltung in München?

Marktüblich sind 4 bis 6 % der Nettokaltmiete pro Monat; IMMOFORB startet bei 5 %. Die Vermietungsleistung wird separat abgerechnet.

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach sind Nachforderungen nach § 556 Abs. 3 BGB grundsätzlich ausgeschlossen.

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