Verwalterwechsel in München

Hausverwaltung wechseln in München

Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Wir übernehmen den Wechsel.

IMMOFORB begleitet Eigentümergemeinschaften und Eigentümer von der ersten Analyse bis zur vollständigen Übergabe.

Münchner Stadtansicht mit gepflegten Wohnhäusern und der Frauenkirche

Anlässe

Wann sollte man die Hausverwaltung wechseln?

Nicht jede Verstimmung rechtfertigt einen Wechsel. Es gibt aber Punkte, an denen das Festhalten an der bestehenden Verwaltung wirtschaftlich schadet – weil Instandhaltung liegen bleibt, Fristen verstreichen oder Rücklagen nicht prüfbar geführt werden.

  • Die Jahresabrechnung liegt mehrfach verspätet oder unvollständig vor
  • Beschlüsse aus zwei Versammlungen sind unerledigt
  • Der Vermögensbericht macht die Entwicklung der Rücklage nicht nachvollziehbar
  • Schadensmeldungen bleiben unbeantwortet oder ohne Rückmeldung zum Stand
  • Es gibt keinen namentlich benannten Ansprechpartner und keine Vertretung
  • Aufträge werden ohne Angebotsvergleich und ohne Beschlussgrundlage erteilt

Ablauf

So funktioniert der Verwalterwechsel

Sie behalten die Entscheidung, wir übernehmen die Arbeit. In der Regel liegen zwischen Erstgespräch und Verwaltungsbeginn zwei bis vier Monate – abhängig von Ihrer Kündigungsfrist.

1. Bestandsaufnahme

Wir sichten Verwaltervertrag, Kündigungsfrist und letzte Jahresabrechnung und benennen die konkreten Schwachstellen.

2. Beschluss vorbereiten

Für die WEG erstellen wir Beschlussvorlagen zur Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters – ausformuliert für die Ladung.

3. Versammlung oder Kündigung

Bei der Gemeinschaft entscheidet die Versammlung, bei Mietobjekten genügt Ihre Kündigung. Wir begleiten beide Wege.

4. Unterlagenübergabe

Wir fordern Belege, Konten, Verträge und Beschlusssammlung an, quittieren nach Übergabeliste und mahnen Fehlendes mit Frist an.

5. Konten & Vollmachten

Gemeinschafts- und Eigentümerkonten werden umgestellt, Daueraufträge geprüft, Versorger und Dienstleister informiert.

6. Start der Verwaltung

Innerhalb der ersten 30 Tage erhalten Sie eine Objektaufnahme mit Mängelliste und priorisiertem Maßnahmenplan.

Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Analyse genügen wenige Dokumente. Für die Übernahme brauchen wir anschließend den vollständigen Bestand, den die alte Verwaltung herausgeben muss.

  • Für das Erstgespräch: Teilungserklärung, letzte Jahresabrechnung, aktueller Wirtschaftsplan, bestehender Verwaltervertrag
  • Für die Übernahme: Beschlusssammlung, Protokolle, Belege, Kontounterlagen, Nachweis der Erhaltungsrücklage
  • Technisch: Wartungs- und Prüfprotokolle für Heizung, Aufzug, Trinkwasser und Brandschutz
  • Laufend: offene Schäden, Mahn- und Gerichtsverfahren, Hausgeldrückstände je Eigentümer

Kosten

Was kostet ein Verwalterwechsel?

Für die Übernahme selbst berechnen wir keine gesonderte Gebühr – die Vergütung beginnt mit dem Verwaltungsbeginn. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Dritte beteiligt sind: eine außerordentliche Eigentümerversammlung, die rechtliche Durchsetzung des Herausgabeanspruchs oder die Prüfung strittiger Abrechnungen.

Was Sie stattdessen einplanen sollten, ist der Vergleich der laufenden Vergütung inklusive aller Sondervergütungen. Genau dafür haben wir die Preise offen dargestellt.

Kosten der Hausverwaltung in München im Detail ansehen

Sonderfall WEG

WEG-Verwalter wechseln

In der Eigentümergemeinschaft entscheidet nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Versammlung. Abberufung und Neubestellung erfolgen mit einfacher Mehrheit, sinnvollerweise in derselben Versammlung und auf Basis von mindestens drei vergleichbaren Angeboten, die der Ladung beiliegen.

Wir stellen die Beschlussvorlagen bereit, erläutern unser Angebot auf Wunsch in der Versammlung und übernehmen nach dem Beschluss die vollständige Übergabe.

Zum Ablauf für Eigentümergemeinschaften: WEG-Verwalter wechseln

Übernahme

Übernahme durch IMMOFORB

Was in den ersten 90 Tagen nach dem Verwaltungsbeginn passiert – als festes Programm, nicht als Absichtserklärung.

Tag 1–14

Unterlagen anfordern, Konten und Vollmachten umstellen, Versorger und Dienstleister informieren, Erreichbarkeit einrichten.

Tag 15–30

Objektaufnahme vor Ort mit Foto- und Mängelliste, Sofortmaßnahmen bei Sicherheitsthemen.

Tag 31–60

Prüfung aller Wartungs-, Versorgungs- und Versicherungsverträge, Kündigung überteuerter Positionen.

Tag 61–90

Mehrjähriger Maßnahmenplan mit Priorisierung, Kostenschätzung und Empfehlung zur Erhaltungsrücklage.

Erste Versammlung

Vorstellung des Plans, Beschlussfassung über Sofort- und Folgemaßnahmen, klare Zuständigkeiten.

Laufender Betrieb

Feste Termine für Abrechnung und Wirtschaftsplan, dokumentierte Begehungen, benannte Vertretung.

Verwalterwechsel-Check

In wenigen Schritten zur Einschätzung Ihres Verwalterwechsels.

Wir prüfen Ihre Ausgangslage, nennen Ihnen die realistischen Fristen und schicken Ihnen eine schriftliche Einschätzung mit konkretem Vorgehen – ohne Verpflichtung.

  • Prüfung von Verwaltervertrag, Kündigungsfristen und Beschlusslage
  • Beschlussvorlagen für die Eigentümerversammlung
  • Übernahme von Unterlagen, Konten und Vollmachten

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Welche Verwaltung soll gewechselt werden?
  • unverbindlich
  • persönliche Rückmeldung
  • transparente Kommunikation
  • Ihre Angaben nutzen wir ausschließlich für Ihre Anfrage.

Antworten

Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

Kann eine WEG ihre Hausverwaltung jederzeit wechseln?

Die Abberufung des Verwalters ist nach § 26 WEG jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich; ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Wie lange dauert ein Verwalterwechsel in München?

In der Regel zwei bis vier Monate. Maßgeblich sind der Termin der Eigentümerversammlung und die Restlaufzeit des bestehenden Vertrags, nicht die Kapazität der neuen Verwaltung.

Was kostet der Wechsel der Hausverwaltung?

Für die Übernahme selbst berechnen wir keine gesonderte Gebühr; die laufende Vergütung beginnt mit dem Verwaltungsbeginn. Kosten können bei einer außerordentlichen Versammlung oder bei rechtlicher Unterstützung entstehen, wenn Unterlagen zurückgehalten werden.

Welche Unterlagen muss die alte Verwaltung herausgeben?

Alle Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft: Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Protokolle, Jahresabrechnungen, Belege, Kontounterlagen, Verträge, Wartungs- und Prüfprotokolle sowie laufende Vorgänge.

Entsteht bei einem Wechsel eine Lücke in der Verwaltung?

Nein. Wir stimmen den Verwaltungsbeginn auf das Ende des alten Vertrags ab und übernehmen Zahlungsverkehr, Schadensbearbeitung und Erreichbarkeit ab dem ersten Tag.

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Wir schauen uns Ihr Objekt an, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen konkret, wie eine bessere Verwaltung aussieht.

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