1. Bestandsaufnahme
Wir sichten Verwaltervertrag, Kündigungsfrist und letzte Jahresabrechnung und benennen die konkreten Schwachstellen.
Verwalterwechsel in München
Unzufrieden mit Ihrer Hausverwaltung? Wir übernehmen den Wechsel.
IMMOFORB begleitet Eigentümergemeinschaften und Eigentümer von der ersten Analyse bis zur vollständigen Übergabe.

Anlässe
Nicht jede Verstimmung rechtfertigt einen Wechsel. Es gibt aber Punkte, an denen das Festhalten an der bestehenden Verwaltung wirtschaftlich schadet – weil Instandhaltung liegen bleibt, Fristen verstreichen oder Rücklagen nicht prüfbar geführt werden.
Ablauf
Sie behalten die Entscheidung, wir übernehmen die Arbeit. In der Regel liegen zwischen Erstgespräch und Verwaltungsbeginn zwei bis vier Monate – abhängig von Ihrer Kündigungsfrist.
Wir sichten Verwaltervertrag, Kündigungsfrist und letzte Jahresabrechnung und benennen die konkreten Schwachstellen.
Für die WEG erstellen wir Beschlussvorlagen zur Abberufung des alten und Bestellung des neuen Verwalters – ausformuliert für die Ladung.
Bei der Gemeinschaft entscheidet die Versammlung, bei Mietobjekten genügt Ihre Kündigung. Wir begleiten beide Wege.
Wir fordern Belege, Konten, Verträge und Beschlusssammlung an, quittieren nach Übergabeliste und mahnen Fehlendes mit Frist an.
Gemeinschafts- und Eigentümerkonten werden umgestellt, Daueraufträge geprüft, Versorger und Dienstleister informiert.
Innerhalb der ersten 30 Tage erhalten Sie eine Objektaufnahme mit Mängelliste und priorisiertem Maßnahmenplan.
Unterlagen
Für die Analyse genügen wenige Dokumente. Für die Übernahme brauchen wir anschließend den vollständigen Bestand, den die alte Verwaltung herausgeben muss.
Kosten
Für die Übernahme selbst berechnen wir keine gesonderte Gebühr – die Vergütung beginnt mit dem Verwaltungsbeginn. Zusätzliche Kosten entstehen nur, wenn Dritte beteiligt sind: eine außerordentliche Eigentümerversammlung, die rechtliche Durchsetzung des Herausgabeanspruchs oder die Prüfung strittiger Abrechnungen.
Was Sie stattdessen einplanen sollten, ist der Vergleich der laufenden Vergütung inklusive aller Sondervergütungen. Genau dafür haben wir die Preise offen dargestellt.
Sonderfall WEG
In der Eigentümergemeinschaft entscheidet nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Versammlung. Abberufung und Neubestellung erfolgen mit einfacher Mehrheit, sinnvollerweise in derselben Versammlung und auf Basis von mindestens drei vergleichbaren Angeboten, die der Ladung beiliegen.
Wir stellen die Beschlussvorlagen bereit, erläutern unser Angebot auf Wunsch in der Versammlung und übernehmen nach dem Beschluss die vollständige Übergabe.
Übernahme
Was in den ersten 90 Tagen nach dem Verwaltungsbeginn passiert – als festes Programm, nicht als Absichtserklärung.
Unterlagen anfordern, Konten und Vollmachten umstellen, Versorger und Dienstleister informieren, Erreichbarkeit einrichten.
Objektaufnahme vor Ort mit Foto- und Mängelliste, Sofortmaßnahmen bei Sicherheitsthemen.
Prüfung aller Wartungs-, Versorgungs- und Versicherungsverträge, Kündigung überteuerter Positionen.
Mehrjähriger Maßnahmenplan mit Priorisierung, Kostenschätzung und Empfehlung zur Erhaltungsrücklage.
Vorstellung des Plans, Beschlussfassung über Sofort- und Folgemaßnahmen, klare Zuständigkeiten.
Feste Termine für Abrechnung und Wirtschaftsplan, dokumentierte Begehungen, benannte Vertretung.
Verwalterwechsel-Check
Wir prüfen Ihre Ausgangslage, nennen Ihnen die realistischen Fristen und schicken Ihnen eine schriftliche Einschätzung mit konkretem Vorgehen – ohne Verpflichtung.
Antworten
Die Abberufung des Verwalters ist nach § 26 WEG jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich; ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich. Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung.
In der Regel zwei bis vier Monate. Maßgeblich sind der Termin der Eigentümerversammlung und die Restlaufzeit des bestehenden Vertrags, nicht die Kapazität der neuen Verwaltung.
Für die Übernahme selbst berechnen wir keine gesonderte Gebühr; die laufende Vergütung beginnt mit dem Verwaltungsbeginn. Kosten können bei einer außerordentlichen Versammlung oder bei rechtlicher Unterstützung entstehen, wenn Unterlagen zurückgehalten werden.
Alle Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft: Teilungserklärung, Beschlusssammlung, Protokolle, Jahresabrechnungen, Belege, Kontounterlagen, Verträge, Wartungs- und Prüfprotokolle sowie laufende Vorgänge.
Nein. Wir stimmen den Verwaltungsbeginn auf das Ende des alten Vertrags ab und übernehmen Zahlungsverkehr, Schadensbearbeitung und Erreichbarkeit ab dem ersten Tag.
Leistungsumfang für Eigentümergemeinschaften.
Bewirtschaftung von Mehrfamilienhäusern und Wohnungen.
Damit Sie Ihr aktuelles Angebot einordnen können.
Auswahlkriterien und Angebotsvergleich.
Zeitplan über alle Phasen des Wechsels.
Vollständige Übergabe-Checkliste.
Sprechen Sie mit uns
Wir schauen uns Ihr Objekt an, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen konkret, wie eine bessere Verwaltung aussieht.