1. Antrag auf Tagesordnung
Ein Eigentümer oder der Beirat verlangt schriftlich die Aufnahme der Punkte Abberufung und Neubestellung in die Tagesordnung der nächsten Versammlung.
Für Eigentümergemeinschaften und Beiräte
Der Austausch des WEG-Verwalters ist kein Streitfall, sondern ein Verfahren: Antrag, Ladung, Beschluss, Übergabe. Wir liefern die Vorlagen und begleiten Ihre Gemeinschaft durch jeden Schritt.

Verfahren
Diese Reihenfolge hat sich in Münchner Gemeinschaften bewährt – vom ersten Antrag bis zum Verwaltungsbeginn.
Ein Eigentümer oder der Beirat verlangt schriftlich die Aufnahme der Punkte Abberufung und Neubestellung in die Tagesordnung der nächsten Versammlung.
Mindestens drei vergleichbare Angebote mit Grundvergütung, Sondervergütungen und Leistungsverzeichnis werden der Ladung beigelegt.
Die Ladungsfrist beträgt grundsätzlich drei Wochen. Beide Beschlussanträge müssen ausformuliert enthalten sein, inklusive Bestellungszeitraum.
Abberufung, Bestellung und Zustimmung zum Verwaltervertrag werden getrennt beschlossen und in die Beschlusssammlung aufgenommen.
Unterlagen, Konten, Vollmachten, laufende Vorgänge und Dienstleisterverträge werden nach Übergabeliste einzeln quittiert.
Innerhalb von 30 Tagen erhält die Gemeinschaft eine Objektaufnahme mit Mängelliste und Maßnahmenplan.
Häufige Auslöser
Nicht jede Verstimmung rechtfertigt einen Wechsel. Wenn jedoch Jahresabrechnungen mehrfach verspätet vorliegen, beschlossene Maßnahmen über Monate nicht ausgeführt werden, die Entwicklung der Erhaltungsrücklage nicht nachvollziehbar dargestellt wird oder Schadensmeldungen unbeantwortet bleiben, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden für die Gemeinschaft.
Antworten
Die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung. Nach § 26 WEG ist die Abberufung jederzeit möglich, ein wichtiger Grund ist nicht erforderlich.
Spätestens sechs Monate nach der Abberufung, sofern nicht vertraglich oder einvernehmlich ein früherer Termin gilt.
Verweigert der Verwalter die Einberufung pflichtwidrig, kann der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats die Versammlung nach § 24 WEG einberufen.
Ja. Wir stellen Beschlussvorlagen bereit, erläutern unser Angebot in der Versammlung und übernehmen nach dem Beschluss die vollständige Übergabe.
Wir senden Ihnen die Vorlagen für Abberufung und Neubestellung sowie ein vergleichbares Angebot für Ihre Gemeinschaft.
Ablauf, Fristen und Wechselanalyse.
Leistungen nach dem Wechsel.
Rechtlicher Rahmen und Beschlusstexte.
Abberufung und Vertragsende unterscheiden.
Checkliste für die Übergabe.
Angebote fair gegenüberstellen.
Sprechen Sie mit uns
Wir schauen uns Ihr Objekt an, klären Ihre Fragen und zeigen Ihnen konkret, wie eine bessere Verwaltung aussieht.