Verwalterwechsel · 6 Minuten Lesezeit

Neue Hausverwaltung gesucht: Worauf Eigentümer achten sollten

Angebote von Hausverwaltungen sehen einander ähnlich. Unterschiede zeigen sich erst, wenn man nach Betreuungsschlüssel, Terminen und Vertretungsregeln fragt.

IMMOFORB Fachredaktion Immobilienverwaltung · Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026

Helle Altbaufassade eines Münchner Mehrfamilienhauses mit Stuckdetails und Balkonen

Die entscheidenden Auswahlkriterien

Der Preis ist das schwächste Auswahlkriterium, weil er nur mit dem Leistungsverzeichnis zusammen aussagekräftig ist. Belastbarer sind organisatorische Kennzahlen.

  • Wie viele Einheiten betreut ein Sachbearbeiter?
  • Wer ist namentlich zuständig, wer vertritt im Urlaub?
  • Zu welchem Termin liegt die Jahresabrechnung vor?
  • Wie oft wird das Objekt begangen und dokumentiert?
  • Welche Leistungen sind Sondervergütung – mit welchem Betrag?
  • Welche Laufzeit und welche Kündigungsregelung hat der Vertrag?
  • Gibt es Referenzobjekte vergleichbarer Größe in der Nähe?

Qualifikation und Absicherung prüfen

Die gewerbsmäßige WEG- und Mietverwaltung ist erlaubnispflichtig nach § 34c GewO und an Fortbildungs- sowie Versicherungspflichten gebunden. Fragen Sie nach der Erlaubnis, der Vermögensschadenhaftpflicht und der Fortbildungspraxis. Das sind belegbare Fakten, keine Marketingaussagen.

Angebote vergleichbar machen

Bitten Sie alle Anbieter um dasselbe Format: Grundvergütung je Einheit und Monat, vollständige Liste der Sondervergütungen, Leistungsverzeichnis und Vertragsentwurf. Erst dann lassen sich Angebote nebeneinander legen – und erst dann ist die Entscheidung in der Versammlung gut begründbar.

Das Erstgespräch nutzen

Ein gutes Erstgespräch dauert nicht 20 Minuten. Es sollte Ihre Abrechnung, Ihre offenen Beschlüsse und den technischen Zustand des Objekts konkret behandeln. Wer Ihnen ohne Blick in die Unterlagen einen Preis nennt, hat das Objekt nicht verstanden.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie viele Angebote sollte eine WEG einholen?

Mindestens drei vergleichbare Angebote. Sie werden der Ladung als Anlage beigefügt, damit die Versammlung eine informierte Entscheidung treffen kann.

Übernimmt IMMOFORB auch kleine Eigentümergemeinschaften?

Ja. Wir verwalten Gemeinschaften ab vier Einheiten; der Satz je Einheit liegt bei kleinen Objekten aufgrund des gleichbleibenden Grundaufwands höher.

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